Kündigungsfrist
Kündigungen müssen in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle gerichtet werden.
Sie muss jeweils am 1 Tag eines Kalendervierteljahres vorliegen.
Die Mitgliedschaft endet dann zum Quartalsende.
Sie muss jeweils am 1 Tag eines Kalendervierteljahres vorliegen.
Die Mitgliedschaft endet dann zum Quartalsende.